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Cyma

Cyma CM122 AEP TAN

Cyma CM122 AEP TAN

Normaler Preis €99,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €99,99 EUR
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Als einer der ältesten Hersteller auf dem Markt hat Cyma große Erfahrung in der Herstellung von Airsoft-Repliken - sowohl elektrisch als auch federbetrieben - gesammelt.

Die CM122 ist eine elektrische Airsoftpistole (AEP), die eine ideale Wahl für CQB und Nahkämpfe auf den Airsoftfeldern ist.

Diese 220mm lange AEP-Replik ist aus hochwertigem ABS-Polymer und einer Aluminiumlegierung gefertigt und wird von einem abnehmbaren Magazin mit einer Kapazität von 28 Schuss gespeist.

Die CM122 wiegt ca. 840g und schießt im Einzel- oder Vollautomatikmodus. Konstruktionsbedingt ist der Aluminiumschlitten fest mit dem Pistolenchassis verbunden, um Platz für die mitgelieferte Batterie zu schaffen.

Diese Pistole ist eine ideale Lösung für Scharmützel auf engem Raum oder als Waffe der letzten Chance bei Notfällen im Feld.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

 

Eigenschaft Wert
Anzahl benötigter Batterien 1
Batterie Typ Fest verbaut
Bedienseite Links
Gearbox Version Custom
Hopup Variabel
Innenlauflänge  mm
Joule 0.49 J (ca. 230 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Lieferumfang Akku / Batterie
Magazinkapazität 28 Schuss
Motor Bauform Custom
Schussmodus Halbautomatisch, Vollautomatisch
Stecker Herstellerspezifisch
Waffenmodell P226


Umgang mit Softairwaffen unter 0,5 Joule

Umgang mit Softairwaffen unter 0,5 Joule, Erwerb, Besitz und Führen

1. Softairwaffen unter 0,5 Joule Geschossenergie als Anscheinswaffen

Softairwaffen unter 0,5 Joule Geschossenergie sind Anscheinswaffen i.S.d. neuen Waffengesetzes, wenn ihre äußere Form nach das Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Insofern dürften fast alle derzeit auf dem Markt befindlichen Softairwaffen unter 0,5 Joule Geschossenergie der Definition von Anscheinswaffen des neuen Waffengesetzes (ab 01.04.2008) unterfallen.

2. Erwerb und Besitz von Softair-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie

Der Erwerb und Besitz von Softair-(Anscheins)waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist weiterhin erlaubnisfrei, auch für Personen unter 18 Jahren.
JSM und VDB empfehlen ein Abgabealter von 14 Jahren.

3. Führen von Softairwaffen unter 0,5 Joule Geschossenergie

Es ist verboten, die tatsächliche Gewalt über Softair-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben (führen).

Wer entgegen diesem Verbot eine Softair-(Anscheins)waffe führt begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Ein Transport von Softair-(Anscheins)waffen (z.B. vom Händler zum eigenen Zuhause oder vom eigenen Zuhause zur Schießstätte) ist nur in einem verschlossenen Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche) erlaubt.

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