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Cyma

Cyma CM028S AKS47 S-AEG

Cyma CM028S AKS47 S-AEG

Normaler Preis €166,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €166,99 EUR
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Als einer der ältesten Hersteller auf dem Markt hat Cyma große Erfahrung in der Herstellung von Airsoft-Repliken, sowohl elektrisch als auch mit Federantrieb, gesammelt.

Die CM028S ist ein AKS47-Modell mit klappbarem Schaft und durchgehendem Lauf, das sich perfekt für Nah- und Mittelstreckeneinsätze im Gelände eignet.

Es bietet ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und kann sich in puncto Zuverlässigkeit und Leistung problemlos mit teureren Modellen messen.

Dieses 886mm lange Gewehr ist aus einer hochwertigen Aluminiumlegierung und ABS-Polymer gefertigt und wird mit einem holzähnlichen Handschutz, einem Klappschaft und einem Stahlmagazin geliefert.

Die meisten wichtigen Elemente wie das Getriebe, der äußere Lauf, die Visierung, der Schaft, die Staubschutzkappe und der Gasblock sind aus Aluminium und Metalllegierungen gefertigt. Für das Gehäuse, den Pistolengriff und den Handschutz wurde hochwertiges Polymer verwendet.

Die V3-Gearbox welche in dieser Replik sorgt für einen stabilen und zuverlässigen Betrieb und bietet eine Basis für zukünftige Anpassungen und Modifikationen.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Gearbox Version V2
Hopup Variabel
Innenlauflänge 405 mm
Joule 1.4 J (ca. 390 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 300 Schuss
Motor Bauform Long
Schussmodus Halbautomatisch
Stecker T-Plug


Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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