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Cyma CM028C AK47 Tactical M S-AEG
Cyma CM028C AK47 Tactical M S-AEG
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Als einer der ältesten Hersteller auf dem Markt hat Cyma große Erfahrung in der Herstellung von Airsoft-Repliken, sowohl elektrisch als auch mit Federantrieb, gesammelt.
Das CM028C ist ein Modell mit klappbarem Schaft und durchgehendem Lauf, das sich perfekt für den Nah- und Mittelstreckeneinsatz eignet.
An der Vorderseite befindet sich ein Polymer-Handschutz mit einem RIS-System. Dieses System ermöglicht es dem Benutzer, verschiedene Arten von Zubehör zu befestigen, je nach Vorliebe oder Einsatzanforderungen.
Das 855/935mm lange Gewehr ist aus einer Aluminiumlegierung und hochwertigem ABS-Polymer gefertigt und wird mit einem modernisierten Handschutz mit Klappgriff und einem schwarzen Polymermagazin geliefert. Das Gehäuse, der Lauf, die Staubschutzkappe, der Gasblock und die Visierung sind aus Metall gefertigt. Die einzigen äußeren Elemente, die aus Polymer gefertigt sind, sind der Pistolengriff, der Schaft, der Handschutz mit Griff und das Magazin.
Dank des zusammenklappbaren Schaftes lässt sich die Waffe einfach transportieren und verstauen.
Die V3-Gearbox welche in dieser Replik sorgt für einen stabilen und zuverlässigen Betrieb und bietet eine Basis für zukünftige Anpassungen und Modifikationen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Gearbox Version | V3 |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 455 mm |
Joule | 1.3 J (ca. 377 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Magazinkapazität | 600 Schuss |
MOSFET | Nein |
Motor Bauform | Short |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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