Zu Produktinformationen springen
1 von 8

🚚 Auf Bestellung: Die Lieferzeit beträgt mindestens 10 - 14 Werktage, sofern der Artikel beim Lieferant verfügbar ist. (Vorbestellung)

⚠️ Altersbeschränkung: Dieses Produkt darf nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Bitte sende uns nach dem Kauf einen Altersnachweis.
Jing Gong

Jing Gong BAR-10 G-Spec Sniper Rifle Set

Jing Gong BAR-10 G-Spec Sniper Rifle Set

Normaler Preis €193,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €193,90 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. Steuern. Versand wird beim Checkout berechnet

Als eine der bekanntesten Airsoft-Marken Chinas hat Jing Gong viel Erfahrung in der Herstellung von preisgünstigen Replikas gesammelt. JG-Produkte sind eine gute Einstiegswahl für neue Spieler und bieten eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.
Die BAR-10 G-Spec ist ein Nachbau der bewährten und zuverlässigen R700.
Der 1145 mm lange Nachbau ist aus einer hochwertigen Aluminiumlegierung und ABS-Polymer gefertigt und wird von einem herausnehmbaren Magazin mit 30 Schuss Kapazität versorgt.
Die BAR-10 G-Spec wiegt ca. 2500 g und schießt aus einem 302 mm langen Innenlauf mit klassischer Repetierbewegung.
Die klassische Kombination aus festem Schaft und Vorderschaft mit Gummipad ist mit einer Texturierung versehen, um eine bessere Griffigkeit und Handhabung zu gewährleisten. Die BAR-10 ist mit einer Picatinny-Schiene an der Oberseite und einem Zweibeinadapter an der Vorderseite des Handschutzes ausgestattet.
Ein zusätzlicher Schalldämpferattrappe und ein optisches Zielfernrohr mit 3- bis 9-facher Vergrößerung sind im Lieferumfang enthalten.
Die Out-of-the-Box-Performance ist optimal für das Schießen auf weite Distanzen und bietet eine gute Basis für weitere Modifikationen und Tuning.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

---------------------------------------------------

Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Bedienseite Rechts
Hopup Variabel
Innenlauflänge 302 mm
Joule 1.15 J (ca. 354 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Magazinkapazität 30 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Waffenmodell VSR-10
Länge 95 cm
Länge verpackt 112 cm
Breite verpackt 21.6 cm
Höhe verpackt 8 cm
Gewicht 2.46 kg
Gewicht verpackt 3.539 kg

-------------

Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

Vollständige Details anzeigen