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B&T AIR

B&T AIR APC9K PRO S-GBB

B&T AIR APC9K PRO S-GBB

Normaler Preis €534,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €534,90 EUR
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Die APC9K PRO ist eine S-GBB Maschinenpistolen-Replik, hergestellt von B&T Air als offiziell lizenzierte Airsoft-Nachbildung der APC, die für die 9x19mm Patrone entwickelt wurde.

Im Jahr 2019 wurden die Basismodelle zur PRO-Variante aufgerüstet, die mehrere Verbesserungen gegenüber der vorherigen Version aufweist, darunter der nicht mitlaufende Ladehebel und ein AR-15-kompatibler Pistolengriff. Obere und untere Gehäuse für die Kaliber 5,56 x 45 mm NATO, .300 Blackout, .308 Win sowie untere Gehäuse für die APC9, die Glock-Magazine aufnehmen, wurden ebenfalls eingeführt.

Die APC9K PRO S-GBB ist eine Nachbildung des Maschinenpistolenmodells von 2019. Das Produkt verfügt über einen kürzeren Lauf und Handschutz im Vergleich zur Standardvariante. Der mitgelieferte Schaft ist ein minimalistisches, zusammenklappbares Modell mit einer gummierten Schaftkappe und einem Schnellentfaltungssystem. Das "K"-Modell zielt darauf ab, eine äußerst kompakte und verdeckt tragbare Schusswaffe für Leibwächter, Personenschutzdienste und als Selbstverteidigungswaffe für Soldaten der zweiten Linie bereitzustellen.

Das obere Gehäuse, der Handschutz, der Ladehebel, die Picatinny-Schienensegmente und das Verschlussgehäuse sind CNC-gefräst aus einer 6061-T6 Aluminiumlegierung in Luftfahrtqualität. Darüber hinaus wurden die Elemente in einem Eloxalverfahren mit einer kratz- und witterungsbeständigen Beschichtung hartbeschichtet, um einen überlegenen Schutz vor Feldbedingungen und äußeren Einflüssen zu gewährleisten. Eine einzelne lange Picatinny-Schiene oben mit zusätzlichen kürzeren Schienen und/oder M-LOK-Schlitzen bietet ausreichend Platz für die Anbringung von Zusatzausrüstung wie Red Dots, Laserzielgeräten und Taschenlampen. Als offiziell lizenzierte Replik sind alle Werksmarkierungen sowohl auf dem oberen als auch auf dem unteren Gehäuse und dem Magazinschacht eingraviert.

Der Außenlauf und der Tri-Lug-Mündungsfeuerdämpfer-/Schalldämpferadapter sind aus S45C Kohlenstoffstahl gefertigt. Ein zusätzlicher 12mm auf 14mm CCW Gewindeadapter ist ebenfalls im Set enthalten.

Der minimalistische, zusammenklappbare Schaft besteht aus zwei Führungsschienen und einer Basisplatte mit einer gummierten Kontaktfläche. Er bietet drei Längen zur Anpassung an verschiedene Konfigurationen und Vorlieben der Schützen. Das Ausklappen des Schaftes ist unkompliziert und folgt der Idee einer kompakten, verdeckt tragbaren Maschinenpistole – ein einfaches Ziehen am Schaft genügt, um ihn in voller Länge zu entfalten. Zum Einklappen des Schaftes wird ein einzelner Druckknopf betätigt, der die Arretierung löst und es ermöglicht, das Element einzuschieben.

Das untere Gehäuse, zusammen mit dem Pistolengriff, ist aus hochwertigen Polymeren im Spritzgussverfahren hergestellt. Es ist vollständig beidhändig bedienbar, wobei alle Hebel und Knöpfe für Rechts- und Linkshänder doppelt vorhanden sind. Der Pistolengriff verfügt über rutschfeste Rillen, die bei allen Wetterbedingungen einen komfortablen Halt bieten und das Abrutschen der Hände verhindern.

Das Herzstück der Replik ist ein effizientes Gassystem, das sowohl mit CO2 als auch mit Green Gas betrieben werden kann. Die verwendeten, hochwertigen Teile gewährleisten eine zuverlässige Funktion und Langlebigkeit des gesamten Systems. Die APC9K PRO S-GBB verwendet 20- oder 30-Schuss-Metallgasmagazine und arbeitet ausschließlich im Einzelschussmodus, um den deutschen Gesetzen zu entsprechen. Abhängig vom in den Magazinen verwendeten Gas und den Wetterbedingungen variiert die praktische Geschossgeschwindigkeit, wird aber um die 350 FPS / 1,13 Joule gemessen. Das implementierte Gas-Blow-Back-System ahmt die authentische Funktion einer echten Schusswaffe nach und erhöht den "Spaßfaktor" und die Handhabung der Replik erheblich.

Das implementierte TDC-Hop-Up-System ermöglicht eine präzise Einstellung der Gummidichtungspannung, was die Reichweite, Genauigkeit und Stabilität der BB in der Luft direkt verbessert.

Dank ihres kompakten Designs, der hochwertigen Materialien und Konstruktion, der Benutzerfreundlichkeit und der vollständigen Beidhändigkeit ist die APC9K PRO S-GBB eine perfekte primäre Replik für CQB- und Nahbereichsgefechte sowie eine sekundäre Replik für Spieler in Scharfschützen- und MG-Schützenrollen auf den Airsoft-Feldern.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Links
Hopup Variabel
Innenlauflänge 129 mm
Joule 0.9 J (ca. 312 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 30 Schuss
Schienensystem Picatinny Rail
Schussmodus Halbautomatisch
Länge 37.5 cm
Länge verpackt 53 cm
Breite 26 cm
Breite verpackt 22.8 cm
Höhe 5 cm
Höhe verpackt 10 cm
Gewicht 2.18 kg
Gewicht verpackt 2.99 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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