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Cyma

Cyma CM363 3-Shot Shotgun Metal Version

Cyma CM363 3-Shot Shotgun Metal Version

Normaler Preis €138,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €138,90 EUR
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Als einer der ältesten Hersteller auf dem Markt hat Cyma große Erfahrung in der Herstellung von Airsoft-Repliken, sowohl elektrisch als auch mit Federantrieb, gesammelt.

Die CM363 ist ein taktisches Modell mit CQB-Lauflänge, das eine perfekte Wahl für CQB und Nahkampf ist.

Die aus hochwertigem ABS-Polymer gefertigte, 780-900mm lange Federdruckflinte wird von einem austauschbaren Magazin im Stil einer typischen Schrotflinte mit einer Kapazität von 30 Schuss gespeist.

Die CM363 wiegt ca. 2400g und schießt in 3 Schuss aus drei internen Läufen mit einer typischen Pump-Action-Nachladebewegung. Der klappbare Hinterschaft mit Gummipolster und schwarzem Vorderschaft wird in einer modernisierten Version mit Halterungen für Riemen hergestellt.

Der Schaft kann in fünf vordefinierte Längen eingezogen und gekippt werden, um das Nachladen der Patrone zu erleichtern.

Diese Nachbildung ist eine ideale Lösung für Scharmützel auf engem Raum oder als Zweitwaffe in CQB-Situationen.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Bedienseite Beidseitig
Hopup Fest
Innenlauflänge 300 mm
Joule 1.1 J (ca. 344 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Magazinkapazität 30 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Länge 89.8 cm
Länge verpackt 100.8 cm
Breite 17.3 cm
Breite verpackt 25 cm
Höhe verpackt 8.5 cm
Gewicht 2.45 kg
Gewicht verpackt 3.1 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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