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VFC

APFG MCX Rattler GBBR

APFG MCX Rattler GBBR

Normaler Preis €699,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €699,99 EUR
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APFG SIG Sauer MCX Rattler GBBR mit Dummy-Schalldämpfer

Ultrakompakte Power für verdeckte Operationen – jetzt als realistische GBBR!

Die SIG Sauer MCX Rattler, die extrem kompakte Variante der bewährten MCX-Plattform, wurde für verdeckte Einsätze und Manöver auf engstem Raum entwickelt. APFG präsentiert nun diesen beeindruckenden Ableger als hochwertigen Gas-Blowback-Nachbau (GBBR), der Realismus und Performance in einem ultrakleinen Format vereint.

Aggressives und Kompaktes Design:

  • Extrem kurze Bauweise: Die Rattler ist die Essenz der Kompaktheit innerhalb der MCX-Familie, mit einem auffallend kurzen 5,5 Zoll Außenlauf.
  • Klappschaft für maximale Flexibilität: Der seitlich einklappbare CNC-gefräste Schaft ermöglicht ein minimales Packmaß und schnelles Einsatzbereitsein.
  • Kurzer M-LOK Handschutz: Der schlanke und kurze M-LOK Handschutz bietet dennoch ausreichend Montagemöglichkeiten für Zubehör.
  • AR-15 ähnliche Ergonomie: Die intuitiven Bedienelemente, die an das AR-15 Design angelehnt sind, gewährleisten eine vertraute Handhabung.
  • Inklusive Dummy-Schalldämpfer: Der im Lieferumfang enthaltene SRD762-QD Dummy-Schalldämpfer unterstreicht die taktische Optik und verlängert die Gesamtlänge für ein noch imposanteres Erscheinungsbild.

Leistungsstarkes GBB-System:

  • VFC GBB System Kompatibilität: Das bewährte und zuverlässige VFC GBB System sorgt für einen knackigen Rückstoß und eine konsistente Performance.
  • Verbautes NPAS (Adjustable Power Nozzle System): Das integrierte NPAS ermöglicht die einfache Anpassung der Energie nach Bedarf.
  • Metallgehäuse und -teile: Das robuste Gehäuse und viele interne Komponenten sind aus Metall gefertigt, was für Langlebigkeit und ein realistisches Gewicht sorgt.
  • Metallverschluss: Der Metallverschluss trägt zum realistischen Schussgefühl und der Zuverlässigkeit bei.
  • TM Spec Hop-Up: Das einstellbare Hop-Up-System (TM Spec) ermöglicht eine präzise Justierung für optimale Flugbahn der 6mm BBs.

Die APFG SIG Sauer MCX Rattler GBBR ist die erste MCX GBB auf dem Markt und bietet Airsoft-Spielern eine einzigartige Kombination aus extremer Kompaktheit, beeindruckendem Realismus und zuverlässiger Performance. Perfekt für CQB-Szenarien und alle, die eine handliche und taktisch aussehende Airsoft-Waffe suchen. Sichern Sie sich jetzt dieses innovative Modell!


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
System Gas Blowback, Semi
Kaliber 6mm BB
HopUp TM Spec, einstellbar
Material Aluminium, Stahl, Legierungen, Nylon und Gummi
Magazinkapazität 30 Schuss
Energie ca. 1,1 Joule
Gesamtlänge 400 - 740mm (mit Dummy-Schalldämpfer)
Lauflänge 138mm (5,5 Zoll Außenlauf)
Gewicht 2800g
Lieferumfang
  • Waffe
  • SRD762-QD Dummy-Schalldämpfer
  • Magazin (30 Schuss)
  • Anleitung

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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