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B&T AIR

B&T AIR APC9 SD Compact S-GBB

B&T AIR APC9 SD Compact S-GBB

Normaler Preis €604,90 EUR
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Die APC 9 SD Compact S-GBB (125306) ist eine S-GBB Maschinenpistolen-Replik, hergestellt von B&T Air als offiziell lizenzierte Airsoft-Nachbildung der APC, die für die 9x19mm Patrone entwickelt wurde.

Die APC-Waffenserie wurde in den 2000er Jahren entwickelt, um den Anforderungen von Polizeieinheiten, Spezialeinsatzkräften und nationalen Militärs weltweit gerecht zu werden. Die Hauptidee war, eine Familie von Waffen anzubieten, die leicht an verschiedene Kaliber und Ausführungen angepasst werden konnte und gleichzeitig kostengünstiger in der Herstellung war als die in dieser Zeit verwendeten Sturmgewehre und Sub-Carbines für Mittelpatronen. Dies führte 2011 zur Entwicklung einer universellen Plattform für die Kaliber 9mm, 10mm Auto, .40 S&W und .45 ACP.

Im Jahr 2019 wurden die Basismodelle zur PRO-Variante aufgerüstet, die mehrere Verbesserungen gegenüber der vorherigen Version aufweist, darunter der nicht mitlaufende Ladehebel und ein AR-15-kompatibler Pistolengriff. Obere und untere Gehäuse für die Kaliber 5,56 x 45 mm NATO, .300 Blackout, .308 Win sowie untere Gehäuse für die APC9, die Glock-Magazine aufnehmen, wurden ebenfalls eingeführt.

Die APC9 SD Compact S-GBB ist eine Nachbildung des Maschinenpistolenmodells von 2019. Das Produkt wird in der standardmäßigen, schallgedämpften Konfiguration mit einem skelettierten, rechtsseitig klappbaren Schaft, einem durchgehenden oberen Gehäuse, einem verlängerten M-LOK-Handschutz und einem Schalldämpfer präsentiert. Das Standardmodell zielt darauf ab, eine kompakte Schusswaffe für Leibwächter, Personenschutzdienste, Strafverfolgungsbehörden und als Selbstverteidigungswaffe für Soldaten der zweiten Linie bereitzustellen.

Das obere Gehäuse mit Handschutz, Ladehebel, Picatinny-Schiene und Verschlussgehäuse ist CNC-gefräst aus einer 6061-T6 Aluminiumlegierung in Luftfahrtqualität. Darüber hinaus wurden die Elemente in einem Eloxalverfahren mit einer kratz- und witterungsbeständigen Beschichtung hartbeschichtet, um einen überlegenen Schutz vor Feldbedingungen und äußeren Einflüssen zu gewährleisten. Eine einzelne lange Picatinny-Schiene oben und zusätzliche M-LOK-Schlitze am Handschutz bieten ausreichend Platz für die Anbringung von Zusatzausrüstung wie Red Dots, Laserzielgeräten und Taschenlampen. Als offiziell lizenzierte Replik sind alle Werksmarkierungen sowohl auf dem oberen als auch auf dem unteren Gehäuse und dem Magazinschacht eingraviert.

Das untere Gehäuse, zusammen mit dem Pistolengriff und dem Schaft, ist aus hochwertigen Polymeren im Spritzgussverfahren hergestellt. Es ist vollständig beidhändig bedienbar, wobei alle Hebel und Knöpfe für Rechts- und Linkshänder doppelt vorhanden sind. Der Pistolengriff verfügt über rutschfeste Rillen, die bei allen Wetterbedingungen einen komfortablen Halt bieten und das Abrutschen der Hände verhindern.

Der vollwertige, rechtsseitig klappbare Schaft ist spritzgegossen und komfortabel. Er bietet die optimale Länge und Wangenauflage für die meisten Benutzer. Er verfügt außerdem über eine leicht gebogene, gerippte Schaftkappe für erhöhten Halt und schnelleres Zielen über Kimme und Korn.

Das Herzstück der Replik ist ein effizientes Gassystem, das sowohl mit CO2 als auch mit Green Gas betrieben werden kann. Die verwendeten, hochwertigen Teile gewährleisten eine zuverlässige Funktion und Langlebigkeit des gesamten Systems. Die APC9 SD Compact S-GBB verwendet 20- oder 30-Schuss-Metallgasmagazine und arbeitet ausschließlich im Einzelschussmodus, um dem deutschen Gesetz zu entsprechen. Abhängig vom in den Magazinen verwendeten Gas und den Wetterbedingungen variiert die praktische Geschossgeschwindigkeit, wird aber um die 350 FPS / 1,13 Joule gemessen. Das implementierte Gas-Blow-Back-System ahmt die authentische Funktion einer echten Schusswaffe nach und erhöht den "Spaßfaktor" und die Handhabung der Replik erheblich.

Das implementierte TDC-Hop-Up-System ermöglicht eine präzise Einstellung der Gummidichtungspannung. Dies führt direkt zu einer verbesserten Reichweite, Genauigkeit und Stabilität der BB in der Luft.

Dank ihres kompakten Designs, der hochwertigen Materialien und Konstruktion, der Benutzerfreundlichkeit und der vollständigen Beidhändigkeit ist die APC9 SD Compact S-GBB eine perfekte primäre Replik für CQB- und Nahbereichsgefechte sowie eine sekundäre Replik für Spieler in Scharfschützen- und MG-Schützenrollen auf den Airsoft-Feldern.

INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Gas
Bedienseite Links
Hopup Variabel
Innenlauflänge 129 mm
Joule 0.9 J (ca. 312 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CCW
Magazinkapazität 30 Schuss
Schienensystem Picatinny Rail
Schussmodus Halbautomatisch
Länge 63 cm
Länge verpackt 52.5 cm
Breite 26 cm
Breite verpackt 23 cm
Höhe verpackt 10.3 cm
Gewicht 2.42 kg
Gewicht verpackt 3.1 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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