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Action Army AAP01 GBB Semi DARK EARTH
Action Army AAP01 GBB Semi DARK EARTH
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Die Pistolenserie AAP01 von Action Army ist eines der originellsten Projekte auf dem Markt der Airsoft-Pistolen. Wenn Sie von Klonen der M9, 1911 oder G-Serie - "The Assassin" gelangweilt sind, müssen Sie sich das unbedingt ansehen.
AAP01 ist eine Mischung aus der legendären Pistole im Ruger-Stil mit modernem Design und der Kompatibilität mit dem Magazin der G17-Serie. Der obere und untere Receiver besteht aus robustem Polymer mit Metalleinsätzen für funktionierende Teile.
Die Leichtigkeit des Bolts und Short action Systems geben dem Benutzer einen angemessenen Rückstoss und sind ideal für Mehrfachschüsse auf das Ziel, nicht nur in taktischen Szenarien, sondern auch im sportlichen Wettkampf.
Das Ende des Laufs ist mit einem 14 mm CCW-Gewinde für Schalldämpfer ausgestattet. Der obere Receiver enthält auch ein gut sichtbares Glasfaservisier und Löcher für die Befestigung einer Zubehörschiene für Taschenlampen und Rotpunktvisiere (Schienen nicht im Lieferumfang enthalten).
Der untere Receiver wurde mit einem sicheren Griff und einer umschaltbaren Magazinverriegelung für die linke und rechte Seite konstruiert. Das Magazin enthält 23rds.
Der AAP01 ist für Safariland 579 GLS Holster geeignet.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Gas |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 129 mm |
Joule | 0.8 J (ca. 295 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Magazinkapazität | 23 Schuss |
Schussmodus | Halbautomatisch |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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