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Action Army

Action Army AAC T10 Short Bolt Action Sniper Rifle OD

Action Army AAC T10 Short Bolt Action Sniper Rifle OD

Normaler Preis €319,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €319,90 EUR
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T10 von Action Army wurde entwickelt, um große Ergonomie und Leistung in einer hochwertigen, originell aussehenden Verpackung zu bieten.
Der Schaft ist aus robustem Polymer gefertigt und enthält Befestigungssysteme aus CNC-gefrästem Aluminium. Die Zuglänge kann durch Hinzufügen von Abstandshaltern reguliert werden, und die Wangenauflage wird mit einem eingebauten Mechanismus eingestellt.

Diese Merkmale in Kombination mit einem ergonomischen Griff ermöglichen es dem Benutzer, den Schuss perfekt auszuführen. Das Action Army-Team hat sich noch mehr Gedanken darüber gemacht, wie die Präzision dieses Gewehrs erhöht werden kann, und sie haben einen einstellbaren Trigger pull für diese langen Präzisionsschüsse eingeführt.

Die hohe Qualität der Innenteile garantiert einen reibungslosen Ablauf. Das gesamte System ist mit dem weit verbreiteten VSR-10-Standard kompatibel, so dass der Anwender keinen Mangel an Tuningteilen auf dem Markt hat.
Das T10 verfügt außerdem über ein 16 mm CW / 27 mm CCW-Gewinde, ein erweitertes Dummy-Magazin, das als Aufbewahrungsort für das richtige Magazin verwendet werden kann, und QD-Montagepunkte.

 INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Bedienseite Rechts
Hopup Variabel
Innenlauflänge 300 mm
Joule 0.8 J (ca. 295 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde 14mm CW
Magazinkapazität 50 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Waffenmodell VSR-10
Länge 93 cm
Länge verpackt 114.2 cm
Breite 18 cm
Breite verpackt 23.3 cm
Höhe verpackt 12 cm
Gewicht 2.762 kg
Gewicht verpackt 4.004 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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