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Tokyo Marui L96 AWS Sniper Rifle OD
Tokyo Marui L96 AWS Sniper Rifle OD
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Die L96 AWS von Tokyo Marui überzeugt durch ihre erstklassige Verarbeitung und ist äusserst zuverlässig. Es handelt sich um die erste Federdruck betriebene L96, bei der das Magazin dort ist wo es hingehört und nicht unnötig Platz auf Kosten der Lauflänge verschwendet wird. Leider verfügt diese L96 wie alle anderen Waffen von Marui aufgrund der japanischen Gesetze über eine sehr tiefe Mündungsenergie, dafür ist sie aber um so mehr als Tuning-Plattform geeignet und mit ein paar Änderungen (nur für erfahrene Bastler empfohlen) werden sehr gute Ergebnisse erzielt.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Antriebsart | Federdruck |
Bedienseite | Rechts |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 500 mm |
Joule | 0.85 J (ca. 305 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | None |
Magazinkapazität | 40 Schuss |
Schussmodus | Einzelschuss |
Waffenmodell | L96 |
Länge | 111 cm |
Länge verpackt | 117.3 cm |
Breite verpackt | 19.5 cm |
Höhe verpackt | 12.2 cm |
Gewicht | 3.28 kg |
Gewicht verpackt | 4.9 kg |
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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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