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Tokyo Marui

Tokyo Marui L96 AWS Sniper Rifle OD

Tokyo Marui L96 AWS Sniper Rifle OD

Normaler Preis €326,90 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €326,90 EUR
Sale Ausverkauft
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Die L96 AWS von Tokyo Marui überzeugt durch ihre erstklassige Verarbeitung und ist äusserst zuverlässig. Es handelt sich um die erste Federdruck betriebene L96, bei der das Magazin dort ist wo es hingehört und nicht unnötig Platz auf Kosten der Lauflänge verschwendet wird. Leider verfügt diese L96 wie alle anderen Waffen von Marui aufgrund der japanischen Gesetze über eine sehr tiefe Mündungsenergie, dafür ist sie aber um so mehr als Tuning-Plattform geeignet und mit ein paar Änderungen (nur für erfahrene Bastler empfohlen) werden sehr gute Ergebnisse erzielt.


INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.

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Eigenschaft Wert
Antriebsart Federdruck
Bedienseite Rechts
Hopup Variabel
Innenlauflänge 500 mm
Joule 0.85 J (ca. 305 FPS, 0.20g BB)
Kaliber 6mm
Laufgewinde None
Magazinkapazität 40 Schuss
Schussmodus Einzelschuss
Waffenmodell L96
Länge 111 cm
Länge verpackt 117.3 cm
Breite verpackt 19.5 cm
Höhe verpackt 12.2 cm
Gewicht 3.28 kg
Gewicht verpackt 4.9 kg

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Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.

Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos

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