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G&G CM16 Raider S-AEG
G&G CM16 Raider S-AEG
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Der von G&G entworfene und hergestellte CM16 Raider ist ein hochwertiger Nachbau, der im Rahmen des Projekts Combat Machine entwickelt wurde. Die Hauptidee von CM war es, ein erschwingliches Modell zu liefern und dennoch eine hohe Qualität der internen Mechanismen und die Verwendung der bestmöglichen verfügbaren Materialien zu bieten.
Dieser 670/765mm lange Nachbau wird aus einem Hicap-Magazin gespeist, wiegt etwa 2200g und schießt im halbautomatischen Modus.
Der Nachbau besteht hauptsächlich aus hochwertigen Polymeren, die mit Glasfasern verstärkt sind, was ihn leicht und dennoch sehr haltbar macht. Der äußere Lauf, der Buffertube und andere kleinere Elemente sind aus Metall gefräst.
An der Oberseite des oberen Gehäuses befindet sich eine einzelne RIS-Schiene mit einem Tragegriff. Damit kann der Benutzer je nach Vorliebe oder Einsatzanforderungen unterschiedliches Zubehör anbringen.
Der Lauf ist mit einem 14-mm-CCW-Gewinde ausgestattet und kann verschiedene Mündungsvorrichtungen, Schalldämpfer und Tracer aufnehmen. Der einschiebbare Schaft aus hochwertigem Polymer ist bequem zu bedienen. Er ist auch für die Aufnahme von Replika-Batterien ausgelegt und lässt sich auf engem Raum leicht handhaben und verstauen.
Dank der kostengünstigen Materialien und der hohen Leistung ist die Raider die ideale Wahl für Einsteiger und Veteranen, die einen Nachbau der Premiumklasse in einer vernünftigen Preisklasse suchen.
INFO: Aufgrund von Fertigungs-, Material- und Messtoleranzen kann der tatsächliche Joule-Wert um bis zu +/- 10% abweichen.
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Eigenschaft | Wert |
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Bedienseite | Links |
Feder-Schnellwechsel-System | Nein |
Gearbox Version | V2 Custom |
Hopup | Variabel |
Innenlauflänge | 233 mm |
Joule | 1.45 J (ca. 397 FPS, 0.20g BB) |
Kaliber | 6mm |
Laufgewinde | 14mm CCW |
Lieferumfang | Bedienungsanleitung, Hi-Cap Magazin, Reinigungsstab |
Magazinkapazität | 450 Schuss |
Military / Commercial Spec | mil spec |
MOSFET | Nein |
Motor TPA | 27 TPA |
Motor Bauform | Long |
Pinnion Gear Shape | O-Shape |
Schienensystem | Picatinny Rail |
Schussmodus | Einzelschuss, Halbautomatisch |
Stecker | Mini Tamiya |
Waffenmodell | AR15 |
Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen.
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)
Softairwaffen/Airsoftwaffen
Grundsätzlich gelten sogenannte Softairwaffen/Airsoftwaffen als Druckluftwaffen, da sie per Luftdruck kleine Plastikkugeln (BBs) durch einen Metalllauf verschießen.
Achtung: Jeder Besitzer von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte und hierzu gehören auch minderjährige Kinder des Besitzers sie unbefugt an sich nehmen.
2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).
3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen, CO2-Waffen und Softairwaffen
Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG: Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Das Waffengesetz finden Sie hier: Infos
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